Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Beschluss:

 

Für die Wasserbeseitigung und die Abwasserbeseitigung sind die bestehenden Anschlüsse im Grundstück zu nutzen; auf Wunsch des Bauherren werden neue Anschlüsse hergestellt, sofern die Kosten vollständig übernommen werden. Unter dieser Voraussetzung werden die Befreiungen Nrn. 1, 2, 5 und 6 gewährt. An der Beschlussfassung vom 15.12.2022 wird insoweit festgehalten.