Beschluss:
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025
⃝ „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)
alternativ:
Ä „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“
alternativ:
⃝ „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“
beschafft werden.
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.