Beschluss:
Das Ing.-Büro Sweco wird beauftragt, die Beseitigung der Mängel auszuschreiben. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind vorab zu informieren.
Beschluss:
Das Ing.-Büro Sweco wird beauftragt, die Beseitigung der Mängel auszuschreiben. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind vorab zu informieren.