Beschluss:
Der öffentliche Feldweg „Kapellenäcker-Weg“ mit der Flur-Nr. 535 wird von der bisherigen Einmündung in die Brunnenstraße bei Flur-Nr. 538 bis zum nördlichen Eckpunkt der Flur-Nr. 534 zur Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG aufgestuft.
Gleichzeitig wird der Weg mit der Flur-Nr. 527 ab der Einmündung in die Flur-Nr. 535 auf eine Länge von 58 m zur Ortsstraße gewidmet.
Beide zur Ortsstraße gewidmeten Teillängen erhalten die Bezeichnung „Brunnenstraße“. Die „Brunnenstraße“ hat demnach folgende Ausdehnung:
- Anfangspunkt: 5 m südlich der NO-Ecke der Flur-Nr. 522/61
- Endpunkt: Einmündung in die Augsburger Str. an der NO-Ecke der Flur-Nr. 47/2