Beschluss:
Einem formellen Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
- Die südliche Baugrenze ist von Wohnhaus und Schuppen einzuhalten
- Das Gebäude ist mit einem ziegelgedeckten Satteldach mit einer Dachneigung von 30 ° zu errichten
- Es ist ein Mindeststauraum von 5 m zur Gehweghinterkante einzuhalten
- Es ist ein 2. Stellplatz nachzuweisen.