Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die dieser Niederschrift beigefügte Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kutzenhausen (Wasserabgabesatzung-WAS) wird gem. Art. 23 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 Gemeindeordnung (GO) wird als Satzung erlassen.