Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die dieser Niederschrift beigefügte Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kutzenhausen (Entwässerungssatzung-EWS) wird gem. Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) als Satzung erlassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung zum 01.03.2022 in Kraft zu setzen.