Beschluss:
Der Betrag für die Ablösung einer Stellplatzverpflichtung wird auf 10.000,-- € je Stellplatz festgesetzt. Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Stellplatzsatzung wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.