Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter dem Vorbehalt, dass die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird und der Umlegungsausschuss ebenfalls seine Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter dem Vorbehalt, dass die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird und der Umlegungsausschuss ebenfalls seine Zustimmung erteilt.