Beschluss: Zurückgestellt

Beschluss:

 

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025

 

„Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)

 

alternativ:

 

„100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“

 

alternativ:

 

„100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“

 

beschafft werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

 

 

 

Die Entscheidung wird vertagt. Zunächst ist abzuklären, inwieweit das in TOP 4 vorgestellte Modell sich auf die Vorgaben der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 auswirkt und ob eine geringere Stromabnahme dann mit einer Strompreisänderung verbunden ist.