Beschluss:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wird
gem. § 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, Art. 81 Abs. 2 BayBO und Art. 23 GO
als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Bebauungsplanänderung durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.