Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Für die innerörtlichen Freibereiche von Rommelsried wird ein Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen auf den Flur-Nrn. 251, 251/3, 251/7, 251/39, 251/40, 251/20 und 252 der Gemarkung Rommelsried. Der Umgriff ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen.