Beschluss:
Der Gemeinderat Kutzenhausen billigt
den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplans „Ausweisung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung
Freiflächenphotovoltaik“ mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung
vom 28.02.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren nach § 4 Abs. 3 durchzuführen.
Dabei kann bestimmt werden, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung
und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.