Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Widmung des Feld- und Waldweges mit der Bezeichnung „Waldweg zu den Oberen Bauernhölzern“ wird an den tatsächlichen Verlauf angepasst. Die Widmung umfasst folgende Flurstücke: Flur-Nrn. 210/3 Tfl., 210/4 Tfl., 210/5 Tfl. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Ortsstraße „Am Herzogberg“ an der NW-Ecke von Flur-Nr. 190/1, Endpunkt ist die Einmündung in das Waldgrundstück mit der Flur-Nr. 212/58 (Nordecke), jeweils Gemarkung Rommelsried.