Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Antrag auf Errichtung einer Betonwand an der südlichen Grundstücksgrenze wird abgelehnt; dem Antragsteller wird empfohlen, die Errichtung einer Schutzmaßnahme innerhalb des Grundstückes in einem Abstand von 2 m zur Grundstücksgrenze zu prüfen.