Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird verweigert; vom Landratsamt ist eine schriftliche Bestätigung
einzuholen, wonach eine Belegung der Asylbewerberunterkunft mit maximal 28
Personen erfolgt.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird verweigert; vom Landratsamt ist eine schriftliche Bestätigung
einzuholen, wonach eine Belegung der Asylbewerberunterkunft mit maximal 28
Personen erfolgt.