Beschluss:
Einem formellen Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht
gestellt unter folgenden Voraussetzungen:
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Die vorhandenen
Anschlüsse für Kanal und Wasser im Grundstück sind nach Möglichkeit
übergreifend auch für die neuen Einheiten zu nutzen
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Das anfallende
Regenwasser ist zu versickern; sollte aufgrund der Untergrundverhältnisse eine
Versickerung ausscheiden, ist eine Rückhaltung vorzusehen
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Der Zufahrtsweg wird
nicht öffentlich gewidmet; die Zufahrtsmöglichkeit und die Leitungsrechte sind
daher für alle Einheiten dinglich zu sichern, außerdem ist eine beschränkt
persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der Gemeinde
einzutragen. Alle Müllbehälter von allen Einheiten sind daher an der Straße
abzustellen.