Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Büro OPLA ausgearbeiteten Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ in der Fassung vom 17.01.2024 [mit den heute beschlossenen Änderungen] und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt den o.g. Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.