Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt die vom Büro OPLA ausgearbeiteten Unterlagen zur 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ in
der Fassung vom 17.01.2024 [mit den heute
beschlossenen Änderungen] und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
Verwaltung wird beauftragt den o.g. Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu
unterrichten.