Beschluss:
Die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kutzenhausen (Wasserabgabesatzung-WAS) wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.