Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Für das Vorhaben sind für die Kunden 2 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird insoweit eine Befreiung erteilt. Die Befreiung steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; sollte sich im täglichen Betrieb zeigen, dass 2 Stellplätze nicht ausreichen und regelmäßig auf der Straße geparkt wird, behält sich die Gemeinde die Nachforderung weiterer Stellplätze vor.