Beschluss:
Für die Anhebung der Eintrittspreise
und den abschließenden Ergänzungen zum möglichen ermäßigten Eintritt wird der
Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Kutzenhausen (Bad -
Gebührensatzung) in der vorgelegten Form (unter Berücksichtigung der
beschlossenen Änderungen) als Satzung beschlossen. Sie tritt eine Woche nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.