Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt unter folgenden Vorgaben:
- Die Zufahrtsstraße wird nicht als
öffentliche Straße ausgebaut oder gewidmet.
- Die Verlegung der Ver- und
Entsorgungsleitungen im Baufeld erfolgt nach den Vorgaben der Gemeinde.
- In jedes einzelne Baugrundstück ist
eine Regenrückhaltezisterne mit einem Retentionsvolumen von mind. 4 m³
einzubauen.
Gestalterische Auflagen
des Landratsamtes sind einzuhalten.