Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter folgenden Vorgaben:

  1. Die Zufahrtsstraße wird nicht als öffentliche Straße ausgebaut oder gewidmet.
  2. Die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld erfolgt nach den Vorgaben der Gemeinde.
  3. In jedes einzelne Baugrundstück ist eine Regenrückhaltezisterne mit einem Retentionsvolumen von mind. 4 m³ einzubauen.

Gestalterische Auflagen des Landratsamtes sind einzuhalten.