Beschluss:
Der
dieser Niederschrift beigefügte Entwurf einer „Satzung zur Kostenerstattung von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gem. § 135 c BauGB wird als Satzung
beschlossen; die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung
in Kraft zu setzen. Die Satzung vom 20.09.2023 wird aufgehoben.