Beschluss:
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 13 Abs. 2 BauGB.
Beschluss:
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 13 Abs. 2 BauGB.