Beschluss:
Es verbleibt beim Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Der Geltungsbereich wird auf die Flur-Nrn. 106 und 153 Teilfläche reduziert. Der Umgriff ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug ersichtlich.
Beschluss:
Es verbleibt beim Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Der Geltungsbereich wird auf die Flur-Nrn. 106 und 153 Teilfläche reduziert. Der Umgriff ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug ersichtlich.