Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird geändert; Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf den Flur-Nrn. 106 und 153 Teilfläche der Gemarkung Kutzenhausen. Das Änderungsgebiet ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug erkennbar.