Beschluss:
Der
Gemeinderat Kutzenhausen billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur
16. Änderung des Flächennutzungsplans „Ausweisung von Sonderbauflächen für
Freiflächenphotovoltaikanlagen“ in der Fassung vom 08.11.2023 [mit den heute
beschlossenen Änderungen].
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.