Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Kutzenhausen kann der Variante Blau-Grün nur unter Erfüllung aller folgenden Bedingungen zustimmen:

  1. es ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, warum ein 3. Gleis lediglich eine Erhöhung der Kapazität um 25 % erbringt und diese Erhöhung nicht ausreichend ist. Ein 4. Gleis im Bereich des Bahnhofes Kutzenhausen ist nicht verträglich aus räumlicher und immissionsrechtlicher Sicht; der parallele Betrieb eines Bahnhofes für Nahverkehrszüge und eine Hochgeschwindigkeitsstrecke ist aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse baulich nicht zu realisieren. Gleichzeitig ist ein behindertengerechter Ausbau des Bahnhofes Kutzenhausen erforderlich, der räumlich schwierig zu realisieren ist und den verfügbaren Raum weiter einschränkt.
  2. beim Bau von zusätzlichen Gleisen sind alle Gleise zusammen zu legen, d. h. die Bestandsstrecke zwischen Kutzenhausen und Mödishofen ist an die Neubaustrecke zu verlegen. Die Trassen sind zu bündeln, damit eine 2. Durchschneidung der Talaue und der Wildtierkorridore verhindert wird.
  3. Durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass eine erhöhte Lärmbelastung für die Bürger vermieden wird und weitere Baugebietsausweisungen in Kutzenhausen nach Süden möglich sind.
  4. Der Gemeinde Kutzenhausen ist im Verfahren durch die DB Netz AG schriftlich zu bestätigen, dass durch den Neubau keine Kosten auf die Gemeinde zukommen hinsichtlich des Baus von Über- oder Unterführungen.
  5. Der Verkehrsübungsplatz der Gemeinde ist vor Beseitigung des bestehenden ersatzweise neu herzustellen; der neue Standort benötigt die Zustimmung der Gemeinde.
  6. Die Ausgleichsfläche der Gemeinde westlich des Verkehrsübungsplatzes ist an anderer Stelle ersatzweise neu herzustellen.