Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Kutzenhausen beschließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Beschulung der Grundschüler des Marktes Diedorf und Organisation der Schülerbeförderung der Grundschulen (mit Anhausen), Gessertshausen und Kutzenhausen gemäß Anlage. Bei der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Genehmigung dieses Vertrages beantragt. Der Vertrag tritt mit Beginn des Haushaltsjahres 2024 (01.01.2024) in Kraft.