Beschluss:
Der dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer „Satzung zur Kostenerstattung“ gem. § 135 c BauGB wird als Satzung beschlossen; die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Beschluss:
Der dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer „Satzung zur Kostenerstattung“ gem. § 135 c BauGB wird als Satzung beschlossen; die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.