Beschluss:
Die Gemeinde Kutzenhausen erlässt eine Satzung zur Erhebung von Kosten
für Ausgleichsmaßnahmen gem. §§ 135 a bis 135 c BauGB; die Verwaltung wird
beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
Beschluss:
Die Satzung wird mit Bekanntmachung in
Kraft gesetzt und findet auf Altfälle keine Anwendung.