Beschluss:
Der Auslegungsbeschluss vom 08.02.2023 zur Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes
i. d. F. vom 08.02.2023 wird aufgehoben.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
Beschluss:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird um die
erforderliche Fläche für das nördliche Regenrückhaltebecken und um eine
Bauparzelle an der Straße „Zum Salvusbrunnen“ ergänzt.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
Beschluss:
Der überarbeitete Entwurf des Büros Opla i. d. F. vom 26.07.2023 wird
gebilligt.