Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes i. d. F. vom 26.07.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes i. d. F. vom 26.07.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.