Beschluss:
Mit
dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist die Förderfähigkeit der dargelegten
Schutzmaßnahme zu klären. Gleichzeitig sind mit den Eigentümern von geeigneten
Grundstücken für eine Rückhaltung Gespräche hinsichtlich der Bereitstellung von
Flächen zu führen.