Die Gemeinde Kutzenhausen beschließt im
Zuge der Flächennutzungsplanänderung (sachliche
Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) die Sonderbauflächen mit der
Zweckbestimmung „Konzentrationsflächen Windkraft“ als Rotor-Out Planung
fortzuführen. Gem. § 5 Abs. 4 WindBG müssen die Rotorblätter nicht innerhalb
der ausgewiesenen Fläche liegen.