Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Die Gemeinde Kutzenhausen beschließt im Zuge der Flächennutzungsplanänderung (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationsflächen Windkraft“ als Rotor-Out Planung fortzuführen. Gem. § 5 Abs. 4 WindBG müssen die Rotorblätter nicht innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen.