Beschluss:
Folgende Befreiungen
werden erteilt:
- Kniestock bis max. 0,40 m
- Die Terrasse darf höher als 0,50 m über
dem gewachsenen Gelände angelegt werden
- Flachdach auf der Garage mit der
Auflage, dass eine Kiesrollierung oder eine Dachbegrünung aufgebracht
werden.
Die Vorschriften der
Regenwasserrückhaltung sind einzuhalten.