Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Folgende Befreiungen werden erteilt:

  1. Kniestock bis max. 0,40 m
  2. Die Terrasse darf höher als 0,50 m über dem gewachsenen Gelände angelegt werden
  3. Flachdach auf der Garage mit der Auflage, dass eine Kiesrollierung oder eine Dachbegrünung aufgebracht werden.

Die Vorschriften der Regenwasserrückhaltung sind einzuhalten.