Beschluss:
Der Ausbau der Brunnenstraße von der
Einmündung der Blumenstraße bis zur südöstlichen Grenze der Flur-Nr. 522/25 mit
einer Fahrbahnbreite von 5,0 m, einem gepflasterten Seitenstreifen von 0,50 m
und einem Grünstreifen von 0,50 m wird nachträglich beschlossen; der Ausbau
bleibt damit gem. § 125 Abs. 3 BauGB hinter den Darstellungen des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Südl. Ortszentrum“ zurück.