Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

 

Alle Grundstücke im Wald im Bereich der weichen Raumwiderstände werden als Vorrangflächen für Windkraft im Flächennutzungsplan ausgewiesen, soweit sie im Eigentum der Gemeinde oder des Freistaates Bayern stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.