Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.