Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.