Beschluss:
Die im
Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist,
hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.
1 Stimmausschluss gem. Art. 49 Abs. 1 GO
von 1. Bürgermeister Andreas Weißenbrunner