Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.