Beschluss:
Die Ortsrandeingrünung soll auf den Privatflächen vorgenommen werden.
Der ökologische Ausgleich wird durch den Kauf von Ökopunkten erbracht. Der
Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Steinbacher in der Fassung vom
14.04.2021 wird mit dieser Änderung gebilligt.