Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Für eine Teilfläche von ca. 10.000 m² der Flur-Nr. 550/3 der Gem. Maingründel wird ein Bebauungsplan i.S.d. § 30 BauGB aufgestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird im Parallelverfahren geändert. Die Planung dient der Ausweisung eines Sondergebietes i. S.d. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO und eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 BauNVO. Der Planungsumgriff ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.