Beschluss:
Für eine Teilfläche von
ca. 10.000 m² der Flur-Nr. 550/3 der Gem. Maingründel wird ein Bebauungsplan
i.S.d. § 30 BauGB aufgestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde
Kutzenhausen wird im Parallelverfahren geändert. Die Planung dient der
Ausweisung eines Sondergebietes i. S.d. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO und eines
Gewerbegebietes i.S.d. § 8 BauNVO. Der Planungsumgriff ist auch aus dem
beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses.