Beschluss:
Der wirksame
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird geändert. Auf Flur-Nr. 550/3
der Gem. Maingründel soll eine Sonderbaufläche zur Ansiedlung eines
großflächigen Einzelhandelsbetriebes und eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen
werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)