Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird geändert. Auf Flur-Nr. 550/3 der Gem. Maingründel soll eine Sonderbaufläche zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes und eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)