Beschluss:
Für
das Gemeindegebiet von Kutzenhausen wird ein Sachlicher Teilflächennutzungsplan
zur Steuerung von Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen aufgestellt. Die
Vorrangflächen für Windkraft haben mindestens 1,8 % der Gemeindefläche zu
umfassen.