Beschluss:
Die
Jahresrechnung 2020 wird festgestellt. Die Feststellung des Ergebnisses (§ 79
KommHV, Art. 102 Abs. 3 GO) wird Anlage 1 dieser Niederschrift.
Beschluss:
Die
Jahresrechnung 2020 wird festgestellt. Die Feststellung des Ergebnisses (§ 79
KommHV, Art. 102 Abs. 3 GO) wird Anlage 1 dieser Niederschrift.