Beschluss:
Die im
Haushaltsjahr 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist,
hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.