Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Für die Flur-Nr. 941/1 sowie für Teilflächen der Flur-Nrn. 1012, 1013 und 1013/1 der Gem. Agawang wird ein Bebauungsplan i.S.d. § 30 BauGB aufgestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird im Parallelverfahren geändert. Die Planung dient der Ausweisung eines Mischgebietes i.S.d. § 8 BauNVO. Der Planungsumgriff ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.