Beschluss:
Für die Flur-Nr. 941/1
sowie für Teilflächen der Flur-Nrn. 1012, 1013 und 1013/1 der Gem. Agawang wird
ein Bebauungsplan i.S.d. § 30 BauGB aufgestellt. Der wirksame
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird im Parallelverfahren
geändert. Die Planung dient der Ausweisung eines Mischgebietes i.S.d. § 8
BauNVO. Der Planungsumgriff ist auch aus dem beigefügten Lageplanauszug zu
entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.