Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.