Beschluss:
Bürgermeister Weißenbrunner wird ermächtigt, die erforderlichen Leistungen zu beauftragen; die angefallenen Kosten sind nach Abschluss der Maßnahme darzulegen.
Beschluss:
Bürgermeister Weißenbrunner wird ermächtigt, die erforderlichen Leistungen zu beauftragen; die angefallenen Kosten sind nach Abschluss der Maßnahme darzulegen.